Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle erstmaligen, laufenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Es geltend ausschließlich unsere Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur diese, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen geltend nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Auf Nebenabreden vor und bei Vertragsschluss kann sich der Kunde nur bei unverzüglicher schriftlicher Bestätigung berufen. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn unser Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Unsere Vertragssprachen sind deutsch und englisch. Treten inhaltliche Unterschiede in mehrsprachigen Vertragsunterlagen auf, ist stets die deutsche Fassung maßgeblich.  

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir haben sie schriftlich anerkannt.

Unsere Angebote sind freibleibend; technische Verbesserungen unserer Waren bleiben vorbehalten. Wird bei einer Bestellung des Kunden, auch wenn diese durch uns bereits bestätigt ist, festgestellt, dass die für die Produktion erforderliche Mindestmenge nicht erreicht wird, behalten wir uns vor, ohne dass dem Kunden hieraus Rechte uns gegenüber erwachsen, diese Waren nicht zu produzieren und auszuliefern wobei der Kunden an den durch ihn ansonsten erteilten Auftrag gebunden bleibt. Über die entfallende Ware erhält der Kunde von uns eine entsprechende Stornobestätigung.  

Bestellungen des Kunden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch die Auslieferung der Ware an den Kunden für uns rechtsverbindlich. Für den Inhalt des Vertrages ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Bei Auslieferungen ohne gesonderte Auftragsbestätigung gilt unser Lieferschein als Auftragsbestätigung. Die durch unsere Datenverarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost (z. B. Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Kontoauszüge, Zahlungserinnerungen) ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.  Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass wir – ausschließlich zu Geschäftszwecken ihre personenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und weitergeben.  

2. Preisvereinbarung
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gegebenenfalls fälliger gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten ab Werk. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise und zwar in Euro (EUR), wenn nicht anders angegeben ist. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.  

3. Bonitätsprüfung  
Wir behalten uns vor, nach Hereinnahme des Auftrags die Bonität des Kunden zu prüfen. Stellt sich bei dieser Prüfung mangelnde oder nicht ausreichende Bonität heraus, sind wir auch nach Auftragsannahme/Auftragsbestätigung berechtigt, die Auslieferung des Auftrags zu verweigern, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche auf Schadensersatz etc. erwachsen würden.  

4. Zahlung
Alle Rechnungen sind zu zahlen
binnen 10 Tagen abzüglich 4,00% Skonto  
binnen 30 Tagen rein netto  
jeweils ab Rechnungsdatum. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können.  

Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und – ebenso wie Schecks nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt unserer Annahme im Einzelfall entgegengenommen. Diskont und sonstige Spesen sind vom Kunden zu tragen und sofort zur Zahlung fällig.  

Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Kunden stets zuerst auf Zinsen und Kosten und danach auf unsere ältesten Forderungen angerechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir ab dem 61. Tag Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.  

Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung, bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens, bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Vorliegen von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, werden unsere sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer Stundung – sofort zur Zahlung fällig. Außerdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen bare Vorauszahlung auszuführen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.

Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis können durch den Kunden ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragen werden. Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Wir sind berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.  

Wir sind berechtigt, unsere Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden im Wege des Factorings an Dritte abzutreten.  

5. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt (Vorbehaltsware). Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten (einschließlich etwaiger Nebenforderungen) aus unseren Lieferungen und Leistungen getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung, und zwar auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.  

Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde das (Mit-)Eigentum an der dadurch entstehenden Sache ab und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Beeinträchtigt der Kunde unsere vorgenannten Rechte, so ist er uns zum Schadenersatz verpflichtet. Hierdurch anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.  

Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigem Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn sein Abnehmer die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nicht ausgeschlossen hat. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Abnehmer eine etwa zur Abtretung an uns vorbehaltene Zustimmung in der erforderlichen Form erteilt. Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet.  

Von einer Pfändung, auch wenn sie erst bevorsteht, oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unseres Eigentumsrechts durch Dritte, hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und unser Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Bei Pfändungen ist uns eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.  

Falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und uns selbst oder durch Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz an ihr zu verschaffen, ganz gleich wo sie sich befindet. Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware an uns sowie dazu verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Das Herausgabeverlangen gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Das Gleiche gilt für die Rücknahme der Vorbehaltsware.  

Zur Sicherung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen (einschließlich solche aus Kontokorrent) mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung und sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware entstehen.

Erfolgt die Veräußerung oder sonstige Verwendung unserer Vorbehaltsware – gleich in welchem Zustand – zusammen mit der Veräußerung oder sonstigen Verwendung von Gegenständen, an denen Rechte Dritter bestehen und/oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch Dritte, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Fakturenwert unserer Rechnungen.  

Der Kunde ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenz- oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Kunden können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen. Auf Verlangen hat der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch berechtigt, den Schuldnern des Kunden die Abtretung anzuzeigen und sie zur Zahlung an uns aufzufordern.

Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen den Wert unserer Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe übersteigender Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.  

6. Lieferungen und Leistungen  
Solange der Kunde unsere Rechnung nicht bezahlt hat, sind wir zur Auslieferung der Ware nicht verpflichtet. Gleiches gilt, wenn Umstände vorliegen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen (z.B. Ablehnung einer Kreditversicherung o.ä.). Teillieferungen durch uns sind in zumutbarem Umfange zulässig.  

Versandweg, Beförderung und Verpackung bzw. sonstige Sicherungen für Lieferungen sind unserer Wahl überlassen. Die Transportgefahr trägt in allen Fällen der Kunde. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnungen des Kunden zu versichern.  

Etwaige Beschädigungen und Verluste sind sofort beim Empfang der Ware unter Geltendmachung der Ansprüche vom Transporteur bescheinigen zu lassen.  

Lieferzeiten verstehen sich ab Werk. Die vereinbarten Lieferzeiten verlängern sich bei Nichteinhaltung automatisch um weitere 12 Tage, ohne dass es hierfür einer gesonderten Erklärung bedarf.  

7. Gefahrenübergang und Erfüllungsort
Wir tragen die Gefahr bis zur Übergabe der Sache an den Spediteur, das zum Transport beauftragte Unternehmen oder bis zur Aufgabe der Sache zur Post. Der Kunde trägt die Gefahr auch vor Übergabe, wenn er diese verzögert.  

Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Firmensitz in Düsseldorf.  

8. Fristen
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten (z. B. durch nicht rechtzeitigen Abruf und Verweigerung der Annahme der Ware), so sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffen und die Ware zu liefern oder von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Unberührt hiervon bleibt unser Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung bzw. Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Bei Abrufaufträgen hat der Kunde die Gesamtmenge innerhalb der vereinbarten Lieferzeit abzunehmen.  

Bei Waren, die wir nicht selbst herstellen, ist rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung vorbehalten, es sei denn, die verspätete bzw. Falsch- oder Nachlieferung ist durch uns zu vertreten.  

Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen und berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder sonstige von uns nicht zu vertretende unvorhergesehene Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Das gilt auch, wenn die genannten Umstände während des Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten.  

Die Überschreitung der Frist oder eines vereinbarten Termins gibt dem Kunden das Recht, uns zur Erklärung binnen zwei Wochen aufzufordern, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen.  

9. Mängelhaftung
Handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Designs stellen keinen Mangel dar.  

Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie uns nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Lieferung zugegangen sind. Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.  

Ist die gelieferte Ware mit Mängeln behaftet oder entspricht sie nicht einer garantierten Beschaffenheit, werden wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Der Kunde hat uns oder unseren Bevollmächtigten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden Veränderungen an der bemängelten Ware vorgenommen, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer uns vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde eine Minderung der Vergütung verlangen. Da es sich bei unseren Waren um Saisonware handelt, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden auf das Recht zur Minderung beschränkt. Der Rücktritt vom Vertrag wird ausgeschlossen. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen.  

Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung oder Rückabwicklung nach Rücktritt vom Vertrag erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen.  

Für die Verjährung von Mängelansprüchen gelten die gesetzlichen Fristen. Die Fristen beginnen jeweils am Tage unserer Lieferung.  

Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die gesetzlichen regelmäßigen Verjährungsfristen.  

Für Schadenersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 10. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen.

10. Schadensersatz Auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten (z. B. wegen Verzug oder unerlaubter Handlung) haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen. Der Kunde hat uns über drohende Verzugsfolgen unverzüglich schriftlich zu informieren. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.  

11. Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial nehmen wir nur insoweit zurück, als wir gemäß der Verpackungsverordnung oder anderer gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet sind.  

12. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung  
Für unsere Entwürfe, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die Kosten hierfür übernommen hat. Der Kunde darf die Entwürfe usw. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen. Die Waren darf er ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren oder von Dritten produzieren lassen.  

Sofern wir Waren nach vom Kunden vorgeschriebenen Designs liefern, haftet er uns dafür, dass durch ihre Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns alle aus solchen Rechtsverletzungen resultierenden Schäden zu ersetzten. Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangte nicht offenkundige Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheim zu halten.  

Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Maße und Gewichte sind nur annähernd bzw. bedingt maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Der Kunde hat dafür einzustehen, dass von ihm übergebene Ausführungsunterlagen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen und hat uns bei Inanspruchnahme durch Dritte schadlos zu halten.  

13. Unterlagen
Von uns übergebene Unterlagen, Zeichnungen und Abbildungen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden oder für andere Zwecke außerhalb der Vereinbarung verwendet werden.  

14. Regelung bei elektronischem Geschäftsverkehr  
Verwenden wir im Sinne des § 312e BGB zum Zwecke des Vertragsabschlusses über die Lieferung von Waren oder über die Leistung von Dienstleistungen einen Tele- oder Mediendienst, verzichtet der Kunde auf die Bereitstellung und Darlegung eines Systems mit dessen Hilfe er Eingabefehler vor Abgabe seines Auftrages erkennen und berichtigen kann und auf Informationen hinsichtlich

a.  
der für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Sprachen, der
b.  
bis zum Vertragsschluss durchzuführenden Schritte und
c.  
der Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsabschluss und Zugänglichkeit für den Kunden  

15.  Abschlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann ist. Es steht uns jedoch frei,   das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.  

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und uns unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese unter Berücksichtigung der sonstigen Bestimmungen durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich. Die Geltung des internationalen Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Wolfgang F. Schanz
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